Gesetzliche Vorgaben

E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen & Übergangsregelungen (2025–2028)

Durch das Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 schrittweise verpflichtend.

Die Zeitachse der E-Rechnungspflicht

1. Januar 2025 – Empfangspflicht

Jedes deutsche B2B-Unternehmen muss in der Lage sein, E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) nach dem Standard EN 16931 elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten.

1. Januar 2027 – Ausstellungspflicht (Umsatz > 800.000 €)

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen Rechnungen an andere B2B-Kunden nur noch als E-Rechnung ausstellen. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind nicht mehr zulässig.

1. Januar 2028 – Finale Pflicht für alle Unternehmen

Die Übergangsfristen enden. Sämtliche B2B-Umsätze in Deutschland müssen ausnahmslos als strukturierte E-Rechnung übermittelt werden.

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